Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierheilpraxis Jörg Ludäscher
§ 1 Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln als Behandlungsvertrag/Dienstleistung gem. § 611 Abs. 1 BGB die Geschäftsbeziehung zwischen dem Tierheilpraktiker und dem Tierhalter/Auftraggeber.
Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Tierheilpraktiker.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter/Auftraggeber das Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der Tierheilpraktiker ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder die Tierheilpraktiker aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann/darf).
Hierbei bleibt der Gebührenanspruch der Tierheilpraktikerin für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
§ 2 Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag gilt als rechtverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn der Tierhalter/Auftraggeber und der Tierheilpraktiker einen ersten Termin vereinbaren. Der Tierheilpraktiker kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen. Der Behandlungsvertrag hat folgenden Inhalt:
- Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er all seine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Heilberufs anbringt.
- Der Tierheilpraktiker berät den Tierhalter/Auftraggeber fachlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteilen. Der Tierhalter/Auftraggeber hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht keinen Gebrauch machen, trifft der Tierheilpraktiker die Wahl.
- Gemäß HeilMWerbG§3 weise ich darauf hin, dass die von dem Tierheilpraktiker angebotenen Therapiemöglichkeiten schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt noch versprochen.
- Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen gegen den Tierheilpraktiker sind ausgeschlossen.
- Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Tierhalter/Auftraggeber; insoweit gelten die Vorschriften des Dienstvertrages, §§ 611, 612 BGB. Gesetzestext:
§ 611 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
§ 612 BGB – Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
§ 3 Terminvereinbarung
Untersuchungs- und Behandlungstermine etc. gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per Email, mündlich oder fernmündlich von mir bestätigt wurden. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, der Wetterlage oder durch Verzögerungen beim Vortermin zu Verzögerungen kommen. Hat der Tierhalter/Auftraggeber seine Telefonnummer/ Mobilfunknummer hinterlassen, wird er über die Verzögerung informiert.
Rücktritt von Terminen seitens des Kunden:
Bei kurzfristigen Absagen( 1 Tag vor Behandlungstermin) vor dem Termin, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Stundensatzes in Rechnung gestellt.
Tritt der Kunde bei Ankunft des Tierheilpraktikers von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend oder der vereinbarte Termin in der Tierheilpraxis wird nicht wahrgenommen und es kann so zu keiner Therapie etc. kommen, werde dem Kunden die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von € 25,– in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
§ 4 Fahrtkosten
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km wird entsprechend meinem Gebührenverzeichnis berechnet. Die Anreise kostet 1,00 EUR pro gefahrenen Kilometer.
§ 5 Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte GOT (2017) und der Gebührenordnung des Tierheilpraktikerverbandes ADT, soweit die Gebühren nicht individuell zwischen dem Tierheilpraktiker und dem Tierhalter/Auftraggeber schriftlich vereinbart wurden.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Bei der Erstberatung/Anamnese hat die Bezahlung durch den Tierhalter/Auftraggeber unmittelbar im Anschluss in bar oder per ec-cash zu erfolgen. Für Stammkunden kann die Zahlung auch nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Ausgestellte Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.
§ 7 Haftung
Der Tierhalter/Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
§ 8 Mitwirkung des Tierhalters/Auftraggebers
Die Tierheilpraktikerin kann den Tierhalter/Auftraggeber nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Die Tierheilpraktikerin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Tierhalter/Aufraggeber Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden. Oder sich bewusst negativ über den Tierheilpraktiker geäußert wird.
§ 9 Leistungen Dritter
Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist er berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Gebührenbestandteile geltend zu machen.
§ 10 Gebührenerstattung durch Dritte
a) Soweit der Tierhalter/Auftraggeber Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung der Gebühren durch Dritte hat oder zu haben glaubt, werden §§ 4,5 hiervon nicht berührt. Der Tierheilpraktiker führt eine Direktabrechnung mit Dritten nicht durch und kann auch die Gebühren oder Gebührenanteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
b) Soweit der Tierheilpraktiker im Rahmen einer wirtschaftlichen Beratung den Tierhalter/Auftraggeber über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbarte Gebühren. Ebenso beschränkt sich der Umfang der Tierheilpraktikerleistungen nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
c) Der Tierheilpraktikerin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Tierhalter/Auftraggeber. Derartige Leistungen sind gebührenpflichtig.
§ 11 Vertraulichkeit der Behandlung
a) Der Tierheilpraktiker behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Tierhalters/Auftraggebers Auskünfte nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters/Auftraggebers erfolgt und anzunehmen ist, dass dieser zustimmen wird.
b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist für nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder iseine Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
c) Der Tierheilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Tierhalter/Auftraggeber steht eine Einsicht in diese Akte nicht zu; er kann diese Akte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.
d) Sofern der Tierhalter/Auftraggeber eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Tierheilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Akte. Soweit sich in der Akte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Original in der Akte befinden.
§ 12 Datenschutz
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck meine Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte sie in puncto Datenschutz haben.
1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Jörg Ludäscher, Tierheilpraktiker, Daimlerstr. 1, 75173 Pforzheim, Tel. 07231-424294,
info@praxis-fuer-tierheilkunde.de
2. Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und ihrem Tierheilpraktiker und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeiten wir Daten, insbesondere die Gesundheitsdaten Ihres Tieres. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die ich oder andere Tierärzte erheben. Zu diesen Zwecken können auch andere Tierärzte oder Tierheilpraktiker, bei denen ihr Tier in Behandlung ist oder war, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Tierarzt-Tierheilpraktiker-Briefen/Befundberichten).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für die Behandlung ihres Tieres. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann keine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
3. Empfänger ihrer Daten:
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger der Gesundheitsdaten Ihres Tieres können vor allem andere Tierärzte/Tierheilpraktiker, Labore, Berufshaftpflichtversicherungen, Tierhalterhaftpflichtversicherungen, Veterinäramtsein….
Die Übermittlung erfolgt überwiegend der bei ihrem Tier erbrachten Leistungen, zur Klärung von tiermedizinischen Fragen Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
4. Speichern Ihrer Daten:
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel 10 Jahre bei steuerlich relevanten Unterlagen gemäß der Abgabenverordnung (AO).
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden Daten bzw. die Gesundheitsdaten Ihres Tieres Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benözigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für mich zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Name: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden Württemberg
Anschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Rechtliche Grundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz2 lit.h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz.
§ 13 Gesetzliche Vorschriften
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arznemitteln durch den Tierheilpraktiker nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den Tierheilpraktiker ist jedoch zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass die Tierheilpraktikerhonorare die verwendeten Arzneimittel enthalten. Eine Herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich.
Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch den Tierheilpraktiker ist ausgeschlossen.
Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar.
Das gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tierheilpraktikers keinen Einfluss. Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Tierheilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.
Unter dem Gesichtspunkt der freien Wahl der Verkaufsstelle für den Kunden können diese Produkte vom Tierheilpraktiker in Gewinnerzielungssabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
§ 14 Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Pforzheim.
Bei Hausbesuchen der Wohnort des Kunden.
Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht Pforzheim.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.